Ab heute: "Für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) ist ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr fährt, riskiert künftig in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße."

Das ist immerhin realistischer als das bisherige "Sie haben am Horizont eine Hanfpflanze gesehen - ohne MPU kriegen Sie Ihre Fleppen nicht wieder!"